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Allgemeine Geschäftsbedingungen der AI4KMU GmbH
für Beratungs-, Workshop- und Begleitungsleistungen · Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der AI4KMU GmbH (nachfolgend „AI4KMU") und ihren Auftraggebern über Beratungs-, Workshop- und Begleitungsleistungen, insbesondere zu Digitalisierung, Prozessgestaltung und dem Einsatz von KI-Werkzeugen.
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Verkauf an Verbraucher findet nicht statt; ein Widerrufsrecht besteht daher nicht.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn AI4KMU ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat, auch wenn AI4KMU ihnen nicht gesondert widerspricht. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in Werbeanzeigen oder Unterlagen von AI4KMU stellt kein bindendes Angebot dar.
(2) Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots von AI4KMU in Schrift- oder Textform zustande. Wird ein Vertrag fernmündlich geschlossen, bestätigt AI4KMU die wesentlichen Vertragsinhalte anschließend in Textform.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrags ist die im Angebot beschriebene Beratungstätigkeit als Dienstleistung. Die Leistungen von AI4KMU sind Unternehmensberatung: Analyse, Konzeption, Empfehlung und Wissensvermittlung. Geschuldet ist die vereinbarte Beratungstätigkeit, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg und nicht die Herstellung eines Werks.
(2) Ergebnisdokumente wie Strategieberichte, Prozess-Landkarten, Handlungsempfehlungen, Konzepte und Playbooks geben Analysen und Empfehlungen von AI4KMU wieder. Die Entscheidung über deren Umsetzung und die Umsetzung selbst liegen beim Auftraggeber.
(3) Soweit im Angebot vereinbart, richtet AI4KMU Standardfunktionen der beim Auftraggeber vorhandenen Systeme ein und erprobt sie gemeinsam mit dem Auftraggeber (Einrichtungsleistungen). Einrichtungsleistungen dienen der Wissensvermittlung und Befähigung des Auftraggebers und sind Dienstleistungen im Sinne des Absatzes 1; sie sind im Angebot als eigener Leistungsanteil ausgewiesen.
§ 4 Leistungsabgrenzung und Ausschlüsse
(1) Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem Angebot. Leistungen wie die Umsetzung von Automatisierungen, Integrationen und Schnittstellen, Programmierung und Softwareentwicklung, Datenmigration und Datenbereinigung, laufender Betrieb, Administration, Wartung und Support von Systemen sowie Schulungen über die vereinbarten Workshops hinaus sind nur geschuldet, soweit sie dort ausdrücklich aufgeführt sind. Sie können jederzeit als Erweiterung oder Folgeauftrag beauftragt werden.
(2) AI4KMU beschafft und vermittelt keine Lizenzen und Softwareprodukte Dritter. Auswahl, Bestellung und Vertragsschluss erfolgen stets durch den Auftraggeber unmittelbar beim jeweiligen Anbieter oder dessen Partner; AI4KMU unterstützt hierbei beratend.
(3) AI4KMU erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung.
(4) Softwareprodukte Dritter (z. B. Microsoft-Dienste) nutzt der Auftraggeber im eigenen Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Anbieter. Für Verfügbarkeit, Funktionsänderungen, Lizenzmodelle und Preise dieser Produkte ist AI4KMU nicht verantwortlich. Empfehlungen beziehen sich auf den Funktionsstand zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
(5) Zusagen über bestimmte Einsparungen, Umsätze oder sonstige Erfolge werden nicht abgegeben.
§ 5 Leistungserbringung
(1) Die Leistungen werden, soweit nicht anders vereinbart, remote per Videokonferenz erbracht. Präsenztermine bedürfen gesonderter Vereinbarung; Reisezeiten und Reisekosten werden gemäß Angebot oder gegen Beleg berechnet.
(2) Workshops umfassen die im Angebot beschriebene Vor- und Nachbereitung und sind ergebnisbezogen; eine bestimmte Dauer ist nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart ist. Eine vereinbarte Begleitungsphase umfasst den im Angebot genannten Zeitraum und Terminrhythmus; nicht wahrgenommene Termine verfallen ohne Anspruch auf Vergütungsminderung oder Nachholung, sofern die Nichtinanspruchnahme nicht von AI4KMU zu vertreten ist.
(3) Fristen und Zeiträume für die Leistungserbringung beginnen nicht, bevor die bei Auftragserteilung fällige Zahlung eingegangen ist und die erforderlichen Informationen, Zugänge und Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers vorliegen.
(4) AI4KMU kann sich zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählter Unterauftragnehmer bedienen und bleibt dem Auftraggeber unmittelbar verpflichtet.
§ 6 Mitwirkungspflichten und Systemzugänge
(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und vollständig alle Informationen, Unterlagen und Zugänge bereit, die für die Leistungserbringung erforderlich sind, und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
(2) Umfasst der Auftrag Einrichtungsleistungen in Systemen des Auftraggebers, richtet der Auftraggeber (bzw. sein Administrator oder IT-Dienstleister) für AI4KMU rechtzeitig vor Leistungsbeginn eigene, personalisierte Arbeitskonten mit den erforderlichen Lizenzen und Berechtigungen ein. AI4KMU arbeitet nicht über persönliche Konten oder Zugangsdaten von Mitarbeitern des Auftraggebers. Die Konten werden nach Abschluss der Leistungen durch den Auftraggeber deaktiviert.
(3) Die Erprobung erfolgt, soweit möglich, mit Test- oder Beispieldaten. Der Einsatz produktiver Daten erfolgt nur nach Freigabe durch den Auftraggeber.
(4) Freigaben, Lizenzentscheidungen und Konfigurationen in Systemen des Auftraggebers oder seiner IT-Dienstleister obliegen dem Auftraggeber. Verzögerungen aus verweigerten, verspäteten oder unvollständigen Zugängen und Freigaben gehen nicht zu Lasten von AI4KMU; vereinbarte Zeiträume verschieben sich entsprechend.
(5) Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung und wird die Leistungserbringung dadurch verhindert oder verzögert, bleibt der Vergütungsanspruch von AI4KMU unberührt. Nachweisbaren Mehraufwand kann AI4KMU nach vorheriger Ankündigung zusätzlich berechnen. Scheitert die Leistungserbringung endgültig an fehlender Mitwirkung, insbesondere an nicht bereitgestellten Zugängen, Lizenzen oder Freigaben, die der Auftraggeber übernommen hat, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
(6) Übersteigen vom Auftraggeber zu vertretende Verzögerungen insgesamt zwei Wochen, ist AI4KMU berechtigt, die weitere Terminplanung neu festzulegen; ursprünglich vereinbarte Zeiträume sind dann nicht mehr bindend.
(7) Der Auftraggeber übergibt AI4KMU nur Informationen und Daten, zu deren Weitergabe er berechtigt ist.
§ 7 Termine, Verschiebung, Ausfall
(1) Vereinbarte Termine können vom Auftraggeber bis fünf Werktage vor dem Termin kostenfrei verschoben werden. Bei späterer Verschiebung oder Nichterscheinen gilt der Termin als in Anspruch genommen; AI4KMU bietet nach Möglichkeit einen Ersatztermin an, ohne hierzu verpflichtet zu sein. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass AI4KMU kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(2) Muss AI4KMU einen Termin verschieben, wird unverzüglich ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche bestehen insoweit nicht.
§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt die im Angebot ausgewiesene Vergütung, in der Regel als Festpreis, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Erfolgsabhängige Vergütungen sind ausgeschlossen.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, sind 50 Prozent der Vergütung bei Auftragserteilung und 50 Prozent nach Durchführung des letzten Workshops fällig. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
(3) Bei Zahlungsverzug kann AI4KMU weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrags zurückstellen; vereinbarte Zeiträume verschieben sich entsprechend.
(4) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 9 Fördermittel
(1) Weist AI4KMU auf Förderprogramme (z. B. Zuschüsse zur Unternehmensberatung) hin, stellt dies keine Fördermittel-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Antragstellung, Fördervoraussetzungen und Fristen liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.
(2) Der Vergütungsanspruch von AI4KMU besteht unabhängig von der Bewilligung oder Auszahlung von Fördermitteln.
(3) Wird für einen Auftrag eine Förderung der Unternehmensberatung beantragt, weist das Angebot förderfähige konzeptionelle Beratungsleistungen und nicht förderfähige Leistungsanteile (z. B. Einrichtung und Umsetzungsbegleitung) getrennt aus. Gegenstand der geförderten Beratung sind ausschließlich die konzeptionellen Beratungsleistungen.
(4) AI4KMU dokumentiert geförderte Beratungsleistungen in einem schriftlichen Beratungsbericht, soweit dies für den Verwendungsnachweis des jeweiligen Förderprogramms erforderlich ist.
§ 10 Vertraulichkeit, Referenznennung
(1) Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei während der Vertragslaufzeit und für drei Jahre danach vertraulich. Gesetzliche Pflichten, insbesondere aus dem Geschäftsgeheimnisgesetz, bleiben unberührt.
(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die offenkundig sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
(3) Eine Nennung des Auftraggebers als Referenz, auch mit Logo, erfolgt nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform.
§ 11 Datenschutz und Einsatz von KI-Werkzeugen
(1) Die Parteien beachten die geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere die DSGVO. Soweit AI4KMU personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
(2) AI4KMU setzt zur Unterstützung der Leistungserbringung KI-Werkzeuge ein. Sie dienen als Hilfsmittel; die fachliche Verantwortung für die Arbeitsergebnisse verbleibt bei AI4KMU.
(3) Als Geschäftsgeheimnis gekennzeichnete Informationen des Auftraggebers werden nicht ohne dessen vorherige Zustimmung in externe KI-Dienste eingegeben. Auf Wunsch stimmen die Parteien die eingesetzten Werkzeuge und Datenkategorien zu Projektbeginn ab.
(4) Zeichnet der Auftraggeber Gespräche auf oder lässt er sie transkribieren, ist er für die dafür erforderlichen Einwilligungen der Teilnehmer verantwortlich.
(5) Aufzeichnungen oder Transkriptionen von Gesprächen mit AI4KMU durch den Auftraggeber bedürfen der vorherigen Zustimmung von AI4KMU in Textform.
§ 12 Nutzungsrechte
(1) AI4KMU bleibt Inhaberin aller Rechte an den erstellten Arbeitsergebnissen, Methoden, Vorlagen und Werkzeugen.
(2) Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Recht, die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse für eigene interne Zwecke zu nutzen. Weitergabe an Dritte oder verbundene Unternehmen sowie Veröffentlichung bedürfen der vorherigen Zustimmung von AI4KMU in Textform.
(3) AI4KMU darf die im Projekt gewonnenen allgemeinen Erkenntnisse, Methoden und Erfahrungen frei verwenden, soweit dabei keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt werden.
§ 13 Haftung
(1) AI4KMU haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet AI4KMU nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die Höhe der vereinbarten Nettovergütung des betroffenen Auftrags.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist in den Fällen des Absatzes 2 ausgeschlossen.
(4) Empfehlungen und Konzepte entbinden den Auftraggeber nicht von der eigenen unternehmerischen Prüfung und Entscheidung. Für Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Grundlage der Arbeitsergebnisse trifft, trägt er die Verantwortung.
(5) Vor Einrichtungsleistungen in produktiven Systemen sorgt der Auftraggeber für eine dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung angefallen wäre.
(6) Soweit die Haftung nach den Absätzen 2 und 3 beschränkt ist, verjähren Ansprüche in zwölf Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Die Beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von AI4KMU.
§ 14 Kündigung
(1) Festpreisaufträge sind auf den vereinbarten Leistungsumfang fest geschlossen; das freie Kündigungsrecht ist ausgeschlossen. Beendet der Auftraggeber den Auftrag vorzeitig aus Gründen, die AI4KMU nicht zu vertreten hat, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen; ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden angerechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die Ersparnis wesentlich höher ist.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 15 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen AI4KMU, die Leistung um die Dauer der Behinderung zu verschieben. Die Parteien informieren sich unverzüglich und stimmen das weitere Vorgehen ab.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Der Vorrang der Individualabrede (§ 305b BGB) bleibt unberührt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz der AI4KMU GmbH, soweit gesetzlich zulässig. AI4KMU ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; es gelten insoweit die gesetzlichen Regelungen.